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Angepasste Ausbildungswege

Grundsätzlich stehen Menschen mit Behinderungen die gleichen Ausbildungswege offen wie Menschen ohne Behinderungen.

Ist aufgrund der Art oder Schwere der Behinderung eine Ausbildung auf einem regulären Ausbildungsweg nicht möglich, kann eine Ausbildung nach besonderen Regeln erfolgen. Dies kann bedeuten, dass eine Ausbildung in alternativen Einrichtungen gemacht wird. Möglich ist aber auch die Ausbildung zum Fachpraktiker oder zur Fachpraktikerin.