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Alternativen zur Werkstatt für behinderte Menschen

Die 'Individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung' und das 'Budget für Ausbildung' sind interessante Alternativen zur Werkstatt für behinderte Menschen.

Arbeitsvertrag? Berufliche Unterstützung inklusive!

Die 'Individuelle betriebliche Qualifizierung (InbeQ)' und 'Unterstützte Beschäftigung (UB)' sind aufeinander aufbauende Angebote für schwerbehinderte Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf. Ziel ist der Abschluss eines Arbeitsvertrages auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Damit das Beschäftigungsverhältnis gefestigt wird, erhalten Sie nach der Qualifizierung berufliche Begleitung.

Eine 'Individuelle betriebliche Qualifizierung' im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung kommt für Sie in Frage, wenn eine Berufsausbildung wegen der Art Ihrer Behinderungen nicht schaffbar ist, mit besonderer Unterstützung eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aber gelingen kann.

Zur Zielgruppe der Maßnahmen zählen

  • Schulabgängerinnen und Schulabgänger aus Förder- oder Sonderschulen, die keinen regulären Ausbildungsplatz finden,
  • Erwachsene, die im Laufe ihres (Erwerbs-)Lebens zum Beispiel eine psychische Erkrankung erworben haben, die so schwer ist, dass die Eingliederung in eine WfbM erwogen wird,
  • Beschäftigte aus der WfbM, die auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln wollen.

Die Maßnahmen beantragen Sie beim zuständigen Rehaträger. Beim Berufseinstieg ist das normalerweise die Bundesagentur für Arbeit. Diese prüft, ob Sie für die Maßnahmen in Frage kommen und beauftragt bei Eignung Einrichtungen oder Anbieter mit der Durchführung.


Phase I: Individuelle betriebliche Qualifizierung

  • Einstiegsphase: Suche nach geeigneten Tätigkeitsbereichen und betriebliche Erprobung
  • Qualifizierungsphase: Unterstützte Einarbeitung im geeigneten Tätigkeitsbereich mit Hilfe einer Arbeitstrainerin beziehungsweise eines Arbeitstrainers (Job-Coach) und Qualifizierung
  • Stabilisierungsphase: Einarbeitung in den betrieblichen Alltag mit dem Ziel eines Arbeitsvertrages

Das Ziel nach der Phase I ist ein fester Arbeitsvertrag.


Phase II: Unterstützte Beschäftigung zur Arbeitsplatzsicherung

  • Berufsbegleitung
  • Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses

Die Dauer dieser Leistungen richtet sich nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Hierfür gibt es keine festgelegte zeitliche Beschränkung.


Wer übernimmt die Kosten?

Die Teilnahme an einer 'Individuellen betrieblichen Qualifizierung' wird vom Rehaträger bezahlt. Beim Berufseinstieg ist dies meistens die Bundesagentur für Arbeit. Ist nach der InbeQ Berufsbegleitung nötig, werden die dafür anfallenden Kosten in der Regel vom Integrationsamt übernommen. 

Aufgepasst: Während für die InbeQ keine anerkannte Schwerbehinderung oder Gleichstellung nach § 2 SGB IX (Grad der Behinderung) erforderlich ist, muss diese für die UB vorliegen.

Ausbildung möglich machen

Auch das 'Budget für Ausbildung' stellt eine Alternative zur Qualifizierung in einer WfbM dar.

Das Budget für Ausbildung soll Menschen mit Behinderungen eine reguläre Ausbildung ermöglichen und die beruflichen Auswahlmöglichkeiten erhöhen.

Damit Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dazu bewegt werden, mit schwerbehinderten Personen einen Ausbildungsvertrag abzuschließen, gibt es folgende Maßnahmen:

  • Erstattung der Ausbildungsvergütung (Kosten werden für den Betrieb übernommen)
  • Anleitung und Begleitung des Auszubildenden beziehungsweise der Auszubildenden nach individuellem Bedarf am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule

Übrigens: Wenn Sie die Berufsschule aufgrund Ihrer Behinderungen nicht besuchen können, kann der schulische Ausbildungsteil auch in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation erfolgen.

Die zuständige Arbeitsagentur unterstützt Sie bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz und übernimmt die Kosten des Budgets für Ausbildung: maximal also vom Beginn bis zum Abschluss der Ausbildung.

Sollten Sie merken, dass eine Werkstatt für behinderte Menschen doch besser für Sie geeignet ist, können Sie zurückkehren. Dies ist durch einen Rückkehranspruch gewährleistet.