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Ausbildungen außerhalb des Betriebes

Neben der regulären betrieblichen Ausbildung gibt es die Möglichkeit, sogenannte 'außerbetriebliche Ausbildungen' zu absolvieren. 

Auch außerbetriebliche Berufsausbildungen haben in Deutschland einen guten Ruf. Die Berufsausbildungen finden in 'außerbetrieblichen Einrichtungen' der beruflichen Rehabilitation statt. Dies können zum Beispiel Berufsbildungswerke (BBW), Berufsförderungswerke (BFW), Fortbildungszentren, Akademien oder Schulen sein. Hier können Sie eine anerkannte Ausbildung machen, die der im Betrieb gleichwertig ist.

Viele Bildungseinrichtungen bieten sogenannte kooperative oder integrative Ausbildungen an, bei denen der Praxisanteil teilweise oder ganz in Betriebe verlagert ist.

Übrigens:

Nicht alle Jugendlichen können eine Ausbildung in einer außerbetrieblichen Rehabilitationseinrichtung machen. Sie müssen eine anerkannte Behinderung oder einen besonderen Förderbedarf haben oder sozial benachteiligt sein. Ob dies für Sie zutrifft, wird ganz individuell entschieden, das heißt, es wird geschaut, wie Ihre spezielle Situation ist.

Erst, wenn keine Ausbildung in einem Betrieb auch mit Hilfe einer 'Assistierten Ausbildung' ohne Weiteres möglich ist oder Sie keinen Ausbildungsplatz finden können, kann eine außerbetriebliche Ausbildung in Frage kommen. Voraussetzung für die außerbetriebliche Ausbildung ist auch, dass Sie zuvor sechs Monate lang eine berufs- beziehungsweise ausbildungsvorbereitende Maßnahme absolviert haben.

Ob eine Ausbildung in einer Bildungseinrichtung für Sie möglich ist, entscheidet der für Sie zuständige Rehabilitationsträger. Meist ist dies bei jungen Menschen die Arbeitsagentur. Mögliche Rehabilitationsträger sind auch die Unfallversicherungen oder die Rentenversicherungen. 

Die Kosten für die Ausbildung übernimmt der für Sie zuständige Rehabilitationsträger. Meistens ist dies die Agentur für Arbeit. Dort muss ein Antrag auf 'Leistungen zur beruflichen Teilhabe' gestellt werden. Die Berater und Beraterinnen in den Reha-Teams der Agentur für Arbeit helfen hier weiter.

Wenn Sie eine Erstausbildung in einem Berufsbildungswerk oder in einer vergleichbaren Einrichtung machen, erhalten Sie eine Ausbildungsvergütung. Es wird hier zwischen dem Ausbildungsgeld und der Berufsausbildungsbeihilfe unterschieden. Was für Sie in Frage kommt, entscheiden die Berater und Beraterinnen bei der Agentur für Arbeit. Wichtig ist, dass auch während Ihrer Ausbildung in einer beruflichen Rehabilitationseinrichtung Ihr Lebensunterhalt gesichert ist.