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Das Vorstellungsgespräch

Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie sich auf ein Vorstellungsgespräch vorbereiten können und was Sie erwartet.

Der potenzielle Arbeitgeber oder die potenzielle Arbeitgeberin haben sich gemeldet und zum Vorstellungsgespräch eingeladen? Prima, denn das Schwerste ist nun bereits geschafft: Sie konnten überzeugen und sollten dies als Kompliment ansehen. Per E-Mail oder Telefonat werden die Namen der Gesprächspartnerinnen und -partner und vielleicht auch schon Hinweise zu Ablauf und Dauer des Vorstellungsgespräches genannt. Wenn die Räumlichkeiten barrierefrei sein müssen oder Sie eine Begleitperson benötigen, ist jetzt eine gute Gelegenheit, dies (nochmals) anzusprechen.

Vor dem Vorstellungstermin empfiehlt es sich, Informationen über das Unternehmen zu recherchieren und sich sinnvolle Fragen zu überlegen, die Sie zum Ende des Vorstellungsgesprächs stellen können. Denn wer fragt, signalisiert Interesse.

Tipps für Ihr Vorstellungsgespräch

REHADAT-Checkliste: Die perfekte Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch

Jedes Vorstellungsgespräch verläuft anders und ist abhängig von den Gesprächspersonen. Deswegen ist es schwierig, allgemeine Empfehlungen auszusprechen. In jedem Fall sorgen Pünktlichkeit und angemessene Kleidung für einen guten ersten Eindruck.

Üblicherweise beginnt das Gespräch mit einer kurzen Vorstellung der Gesprächspartner und -partnerinnen, Informationen zum Unternehmen und zu den Tätigkeiten, die auf Sie zukommen werden. Anschließend sind Sie an der Reihe. Bei der Vorstellung bietet sich die Orientierung am Lebenslauf an, wobei Aspekte betont werden sollten, die für die Tätigkeit relevant sind.

In der nächsten Phase des Gesprächs werden üblicherweise Fragen zur Eignung und zum Interesse gestellt, genau in diesem Unternehmen zu arbeiten. Beliebt sind auch Themen wie das Gehaltsniveau der Branche oder subjektiv empfundene Stärken und Schwächen. Bereiten Sie sich darauf vor.

Vorab sollten Sie sich außerdem überlegen, wie Sie mit der eigenen Behinderung innerhalb des Gesprächs umgehen. Rechtlich gesehen darf der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin nicht nach einer Behinderung fragen. Wird trotzdem gefragt, sind Sie nicht verpflichtet, wahrheitsgemäß zu antworten. Eine Ausnahme besteht, wenn durch die Behinderung entscheidende Anforderungen des Arbeitsplatzes nicht erfüllt werden oder die Beeinträchtigung zu einer Selbst- oder Fremdgefährdung führen könnte.

Im Gespräch ist es wichtig, ein Gefühl für die Situation zu entwickeln: Bei Erwähnung der Behinderung im Anschreiben kann die Thematisierung im Gespräch dazu dienen, Unterstützungsmöglichkeiten zu besprechen und einzuleiten.

Wenn Sie Ihre Behinderung bislang nicht erwähnt haben und sich im Gesprächsverlauf keine Gelegenheit ergibt, bietet die abschließende Fragerunde Raum zur Thematisierung. Hierbei sollten Sie positive Formulierungen nutzen und Stärken weiter betonen. Dies gelingt etwa durch die Darstellung der erforderlichen Hilfsmittel, die Sie brauchen, um effizient arbeiten zu können.