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Belastungserprobung ⁠/​ Medizinisch-berufliches Assessment

Die Belastungserprobung (BE) setzt ein, wenn die medizinische Behandlung einer Rehabilitandin oder eines Rehabilitanden noch im Vordergrund steht, aber bereits abgeklärt werden soll, wie es beruflich weitergehen könnte. 

Von daher ist die Belastungserprobung eine Vorstufe zur beruflichen Rehabilitation und überschneidet sich manchmal mit den Maßnahmen Eignungsabklärung und Arbeitserprobung. Bestandteil der Belastungserprobung kann ein medizinisch-berufliches Assessment sein. Darunter sind spezielle Diagnoseverfahren zur Einschätzung von körperlichen, geistigen und berufsbezogenen Funktionen zu verstehen.

Die Belastungserprobung soll zeigen, wie gesundheitlich belastbar die Teilnehmerin oder der Teilnehmer mit Blick auf eine spätere Arbeitstätigkeit oder eine Bildungsmaßnahme ist. Ziel ist es, die Möglichkeiten eines beruflichen Einsatzes einzuschätzen, um geeignete Vorschläge für die berufliche Wiedereingliederung zu machen.

Oft soll mit der Belastungserprobung auch herausgefunden werden, welche intellektuellen Fähigkeiten ein Mensch hat, wie belastbar er psychisch ist und welche Einsatzmöglichkeiten und Einschränkungen es am Arbeitsplatz geben könnte.

Zielgruppe von Belastungserprobungen sind Rehabilitandinnen oder Rehabilitanden mit gesundheitlich eingeschränkter Leistungsfähigkeit. Manchmal wird eine Belastungserprobung auch bei Personen durchgeführt, die länger andauernd arbeitsunfähig oder langzeitarbeitslos sind.

Den Vorschlag zur Durchführung einer Belastungserprobung machen in der Regel die Personen, die den Rehabilitations- und Eingliederungsprozess medizinisch begleiten. Dies können die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sein oder Fachkräfte des Reha-Managements der Unfall- und Rentenversicherung.

Stehen die Rehabilitandinnen und Rehabilitanden im Arbeitsverhältnis und soll eine Belastungserprobung am Arbeitsplatz stattfinden, muss das begleitende Reha-Management die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber möglichst frühzeitig informieren und beteiligen. Auf Wunsch der Rehabilitandinnen und Rehabilitanden kann auch der Betriebs- und Personalrat mit eingeschaltet werden.

Unterschieden werden Belastungserprobungen, die innerhalb einer Rehabilitationsklinik stattfinden (beispielsweise in einer Phase II-Einrichtung) und solche, die von externen Anbietern durchgeführt werden (wie zum Beispiel von Berufsförderungswerken). Dies geschieht oft in enger Absprache und Zusammenarbeit mit der Klinik, falls die Teilnehmerin oder der Teilnehmer dort noch medizinisch betreut wird. Manchmal werden Belastungserprobungen auch in Betrieben durchgeführt.

Eine Belastungserprobung kann bis zu sechs Wochen dauern. Die Länge hängt von der individuellen Situation der Rehabilitandin oder des Rehabilitanden ab und davon, was während der Maßnahme getestet werden soll. Der praktische Arbeitsumfang der Teilnehmerin oder des Teilnehmers schwankt zwischen mindestens drei Stunden bis zu maximal acht Stunden täglich.


Belastungserprobung innerhalb einer Klinik

Bei der internen Belastungserprobung können verschiedene Tätigkeitsbereiche innerhalb der behandelnden Klinik erprobt werden: EDV-Arbeitsplätze, Werkstätten, Lager, Hauswirtschaft, kaufmännische und gewerbliche Arbeitsplätze oder auch Tätigkeiten im Außenbereich der Klinik.
Zusätzlich werden bestimmte Diagnose- und Testverfahren zur Einschätzung von physischen und berufsbezogenen Fähigkeiten eingesetzt wie zum Beispiel das medizinisch-berufliche Assessment.


Externe Belastungserprobung

Bei Belastungserprobungen, die von einem externen Anbieter oder von einem Betrieb durchgeführt werden, wird untersucht, ob die Teilnehmerinnen und Teilnehmer noch fit genug sind für ihr bisheriges Arbeitsfeld. Alternativ können sie neue Bereiche kennenlernen, wenn die alte Tätigkeit nicht mehr in Frage kommt.

Überprüft werden die Dauerbelastbarkeit, das Verhalten bei Mehrfachanforderungen, Arbeitsverhalten und -leistung, Sozialverhalten sowie die psychische und körperliche Belastbarkeit. Bei psychosomatischen Leiden und Abhängigkeitserkrankungen geht es auch um die Förderung sozialer Kompetenzen sowie die Steigerung der Motivation zum Erhalt des Arbeitsplatzes beziehungsweise zu einer Bewerbung.

Im Rahmen der Belastungserprobung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wenn nötig, konkrete Hilfestellungen zum Umgang mit ihrer Erkrankung am Arbeitsplatz.


Die Kosten für die Belastungserprobung tragen in erster Linie die Unfall- und Rentenversicherungsträger sowie die Krankenkassen.

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