Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit besonders betroffener behinderter Menschen (DIA-AM)
Die Maßnahme 'Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit besonders betroffener behinderter Menschen' (DIA-AM) richtet sich speziell an Menschen, bei denen nicht klar ist, ob sie die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erfüllen oder ob eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) zur Teilhabe am Arbeitsleben geeigneter wäre.
Ziel der Maßnahme ist es, durch eine Eignungsanalyse und eine betriebliche Erprobung herauszufinden, welche berufliche Rehabilitationmaßnahme für einen Menschen mit Behinderungen geeignet ist. Das Ergebnis kann neben der Ermittlung von Bedingungen und Unterstützungen zur Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt eine 'berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB)' sein oder aber die Maßnahme 'Unterstützte Beschäftigung' oder auch die 'Qualifizierung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)'.
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Literatur zum Thema DIA-AM (8)
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SGB IX § 49 Abs. 4 - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
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SGB IX § 55 - Unterstützte Beschäftigung
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SGB IX § 57 - Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich
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interner Link:
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB)
zur Seite Bildungsmaßnahmen > Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) -
interner Link:
Individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung
zur Seite Bildungsmaßnahmen > InbeQ/ UB -
interner Link:
Maßnahmen in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
zur Seite Bildungsmaßnahmen > Maßnahmen der WfbM
Das Verfahren soll in erster Linie für die Klärung des Beschäftigungsweges von Schulabgängerinnen und Schulabgängern eingesetzt werden. Es können aber auch ältere Menschen, die bereits berufstätig waren, an dem DIA-AM-Verfahren teilnehmen.
Zielgruppe für DIA-AM sind Menschen mit Behinderungen, deren berufliches Potenzial im Grenzbereich der Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes und den Zugangsvoraussetzungen der WfbM liegt.
Zur Zielgruppe gehören insbesondere:
- Menschen mit Lernbehinderung im Grenzbereich zur geistigen Behinderung
- Menschen mit geistiger Behinderung im Grenzbereich zur Lernbehinderung
- Menschen mit nachhaltigen psychischen Störungen und/oder Verhaltensauffälligkeiten
Die Reha-Beraterin beziehungsweise der Reha-Berater der Arbeitsagentur entscheidet, ob eine Person für das DIA-AM-Verfahren in Frage kommt. Die Reha-Beraterinnen und Berater richten sich nach den Empfehlungen der Schule (Zeugnisse, Gesamtbeurteilungsbogen) und den vorliegenden Gutachten, die von den Fachdiensten (Ärztlicher Dienst, Psychologischer Dienst) der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt wurden.
Die Maßnahme gliedert sich in zwei Phasen:
Phase 1: Eignungsanalyse
Die Eignungsanalyse erfolgt individuell für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer: es werden Einzeltests, Erprobungen und Beobachtungen in der Gruppe durchgeführt. Untersucht werden beispielsweise Orientierung, Mobilität, Motorik, Belastbarkeit, selbständiges Arbeiten, Konzentrationsfähigkeit oder Arbeitsgeschwindigkeit. Am Ende der Eigungsanalyse werden die fachlichen, sozialen und persönlichen Kompetenzen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer beurteilt. Wird nach der Analyse Werkstattbedürftigkeit festgestellt, endet die Maßnahme.
Phase 2: Betriebliche Erprobung
Die betriebliche Erprobung findet in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes statt. Hier wird durch gezielte Steigerung der Anforderungen und Belastung getestet, ob berufliches Potenzial für eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorliegt. Die Erprobung in mehreren Betrieben und unterschiedlichem Umfeld ist gewünscht.
Während des gesamten DIA-AM-Verfahrens werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Sozialpädagoginnen und -pädagogen und Psychologinnen und Psychologen betreut.
Beide Phasen sollen zusammen maximal 12 Wochen dauern, wobei die Zeiten für die einzelnen Phasen nicht festgelegt werden.
Zum Abschluss der Maßnahme wird das festgestellte Leistungsvermögen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einem Abschlussbericht dokumentiert und mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Eltern, Betreuerinnen und Betreuern und den Beratungsfachkräften der Agentur für Arbeit besprochen. Der Abschlussbericht soll auch einen konkreten Vorschlag für die Integration auf den Arbeitsmarkt und Aussagen zum Unterstützungsbedarf enthalten.
Die Reha-Beraterinnen und -Berater der Arbeitsagentur treffen auf dieser Grundlage eine Entscheidung: Entscheiden sie sich für eine Maßnahme in der WfbM, wird das Eingangsverfahren in der Werkstatt auf vier Wochen verkürzt. Ist die Arbeitsmarktfähigkeit gegeben, so steht den Reha-Beratungskräften die ganze Palette der beruflichen Reha-Maßnahmen für den allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung.
Die Agentur für Arbeit kommt in den meisten Fällen als Kostenträger für die Finanzierung der Qualifizierungsmaßnahme DIA-AM auf.
Für Menschen, die bereits im Arbeitsleben stehen oder standen, ist der jeweilige Reha-Träger für die Finanzierung zuständig. In vielen Fällen ist das die Deutsche Rentenversicherung oder die Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft).