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Budget für Arbeit

Seit dem 1. Januar 2018 können Menschen mit Behinderungen, die einen Rechtsanspruch auf eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben, auch das Budget für Arbeit nutzen.

Mit dem Budget für Arbeit soll der Übergang aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht werden.

Das Budget für Arbeit ist eine neue Leistung, die mit dem Bundesteilhabegesetz am 1. Januar 2018 eingeführt wurde (SGB IX § 61). Das Budget für Arbeit ist eine Alternative zur Beschäftigung in der WfbM. Mit dem Budget für Arbeit soll mehr Menschen mit Behinderungen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit Tariflohn und Sozialversicherung ermöglicht werden.

Das Budget für Arbeit können Menschen mit Behinderungen beantragen, die einen Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer WfbM haben oder grundsätzlich hätten und denen von einer Arbeitgeberin beziehungsweise von einem Arbeitgeber ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis angeboten wird.

Betroffene Personen können das Budget für Arbeit selbst beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe beantragen. Voraussetzung ist der Abschluss eines Vertrages über ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber beziehungsweise einer Arbeitgeberin.

Bei dem Budget für Arbeit erhalten Betriebe einen Lohnkostenzuschuss als Minderleistungsausgleich und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschiedene Betreuungsleistungen (zum Beispiel Begleitung durch einen Jobcoach).

Im Unterschied zu Außenarbeitsplätzen erhalten Menschen mit Behinderungen, die im Rahmen eines Budgets für Arbeit tätig sind, einen klassischen Arbeitsvertrag, der entsprechende Arbeitnehmerrechte beinhaltet. Dazu gehört beispielsweise eine Entlohnung, die das Mindestlohnniveau nicht unterschreiten darf. Im Unterschied zu einem Außenarbeitsplatz kommt es daher zu einem Rechts- und Arbeitsverhältnis zwischen dem Menschen mit Behinderungen und dem Betrieb und somit zu einer vollständigen betrieblichen Integration in das Unternehmen.

Trotz des Arbeitgebervertrags und des Arbeitnehmerstatus bleiben die Budgetnehmerinnen und -nehmer dauerhaft voll erwerbsgemindert und daher Rehabilitandinnen beziehungsweise Rehabilitanden im Sinne der Eingliederungshilfe. Dies bedeutet, dass sie ein uneingeschränktes Rückkehrrecht in die WfbM besitzen.

Die Regelungen zum Budget für Arbeit unterscheiden sich in einigen Bundesländern. Unterschiede gibt es zum Beispiel in der praktischen Ausgestaltung, sowohl hinsichtlich der Art der Unterstützungsleistungen als auch bezüglich der Berechnung und Höhe der Lohnkostenzuschüsse.

Der zuständige Träger der Eingliederungshilfe finanziert das Budget für Arbeit.

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Hier können Sie die Anbieter aller berufsvorbereitenden und ausbildenden Maßnahmen für Menschen mit Förderbedarf selbst suchen:

Alternative zur WfbM

Seit dem 1. Januar 2018 können Bildungs- und Beschäftigungsangebote der WfbM auch bei sogenannten 'anderen Leistungsanbietern' wahrgenommen werden.