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Assistierte Ausbildung

Die Assistierte Ausbildung ist eine Fördermaßnahme der Bundesagentur für Arbeit.

Sie kommt zum Einsatz, wenn der Abschluss einer regulären betrieblichen Ausbildung beispielsweise durch Probleme mit dem Lernstoff gefährdet ist.

Ziel der assistierten Ausbildung ist die Aufnahme oder Fortsetzung einer betrieblichen Ausbildung sowie ein erfolgreicher Abschluss. Hierzu unterstützen die Angebote der assistierten Ausbildung beim Lernen und der Prüfungsvorbereitung. Die Maßnahme hilft auch, wenn der Abschluss durch Schwierigkeiten mit den Lehr- und Ausbildungskräften oder Probleme mit den Eltern gefährdet ist.

Zur Zielgruppe gehören Auszubildende, denen vor allem der Unterricht in der Berufsschule Schwierigkeiten bereitet. Dazu gehören zum Beispiel Menschen mit Lernbehinderung oder Sprachschwierigkeiten und sozial benachteiligte Auszubildende. Ob eine assistierte Ausbildung in Frage kommt, entscheidet die Berufsberatung der Arbeitsagentur. Gefördert werden nur solche Auszubildende, denen ohne Unterstützung ein Abbruch der Ausbildung droht. Erforderlich ist auch die schriftliche Einverständniserklärung des Ausbildungsbetriebes. Nebensächlich ist hingegen, ob es sich um eine weitere Ausbildung nach abgeschlossener Erstausbildung handelt. Ist diese notwendig, um Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu haben, kann auch eine zweite Ausbildung gefördert werden. 

Bei Interesse an assistierter Ausbildung helfen die Berufsberaterinnen und Berufsberater der Arbeitsagentur weiter. Wenn die assistierte Ausbildung genehmigt wird, helfen die Beraterinnen und Berater ebenfalls bei der Suche nach einem geeigneten Anbieter in der Nähe. Viele dieser Anbieter sind Bildungseinrichtungen oder Wohlfahrtsverbände und gehören zu den sogenannten ambulanten und wohnortnahen Einrichtungen.

Maßnahmen einer assistierten Ausbildung werden normalerweise in Kleingruppen durchgeführt und dauern zwischen drei und acht Stunden wöchentlich. Der Unterricht wird von Fachlehrerinnen und Fachlehrern beziehungsweise Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen erteilt. Für jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer wird ein persönlicher Förderplan in Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb erstellt. Mit Hilfe des Förderplans können die Lernschritte und Lernerfolge verfolgt werden.

Bestandteile des Förderplans können sein:

  • Nachhilfe in Theorie und Praxis
  • Vorbereitung auf Klassenarbeiten und Prüfungen
  • Nachhilfe in Deutsch
  • Unterstützung bei Alltagsproblemen
  • Hilfe bei Gesprächen mit Ausbildungs- und Lehrkräften oder Eltern

Die Unterstützungsangebote finden meistens in den Räumen der Einrichtung statt, welche die assistierte Ausbildung anbietet. Das kann sowohl in der Freizeit als auch in der Arbeitszeit sein, wenn der Ausbildungsbetrieb damit einverstanden ist.

Die Kosten der assistierten Ausbildung trägt die Agentur für Arbeit.

Bewilligt wird die assistierte Ausbildung in der Regel für ein Jahr und muss dann neu beantragt werden. Insgesamt können die Auszubildenden die assistierte Ausbildung von Ausbildungsbeginn bis Ausbildungsende in Anspruch nehmen, wenn die Voraussetzungen (siehe oben) vorliegen.

Die Förderung kann in Einzelfällen bis zu sechs Monaten ins Arbeitsverhältnis hinein verlängert werden.

Anbieter selbst suchen

Hier können Sie die Anbieter aller berufsvorbereitenden und ausbildenden Maßnahmen für Menschen mit Förderbedarf selbst suchen: