Außerbetriebliche Ausbildung
Zu den hier beschriebenen außerbetrieblichen Ausbildungen gehören alle Ausbildungen, die nicht oder nicht regulär in einem Betrieb durchgeführt und staatlich gefördert werden.
Bei dieser Ausbildungsform werden die Ausbildungsverträge mit außerbetrieblichen Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation geschlossen. Dies können zum Beispiel Berufsbildungswerke, Fortbildungszentren, Akademien oder Schulen sein. Auch dann ist eine anerkannte, der betrieblichen Ausbildung gleichgestellte Ausbildung möglich.
Ziel der außerbetrieblichen Ausbildung ist der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung. Angestrebt wird außerdem der Wechsel in eine betriebliche Regelausbildung nach dem 1. oder 2. Ausbildungsjahr, unter Umständen unter Nutzung von Assistierter Ausbildung.
Außerbetriebliche Ausbildungen sind nicht für jedermann möglich. Voraussetzung ist eine Behinderung, ein besonderer Förderbedarf oder eine soziale Benachteiligung. Erst wenn keine betriebliche Regelausbildung (auch nicht mit Hilfe von Assistierter Ausbildung) Aussicht auf Erfolg hat oder die Ausbildungssuche erfolglos war, kann eine außerbetriebliche Ausbildung in Frage kommen.
Um an einer Ausbildung in einer beruflichen Einrichtung teilzunehmen, müssen Jugendliche zuvor sechs Monate lang eine berufs- beziehungsweise ausbildungsvorbereitende Maßnahme absolviert haben. Ausbildungsplätze für behinderte Menschen werden durch das Reha-Team der Agentur für Arbeit direkt vermittelt. Alle beruflichen Rehabilitationseinrichtungen bieten Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf umfangreiche Unterstützung an. Hierzu gehört zum Beispiel eine ausbildungsbegleitende Betreuung durch medizinische, psychologische und pädagogische Fachkräfte.
Berufsbildungswerke
In Deutschland gibt es über 50 Berufsbildungswerke (BBW). Die BBW bieten über 240 verschiedene Ausbildungsberufe an, die alle staatlich anerkannt sind. Berufsbildungswerke bilden behinderte Jugendliche aus, die keine Regelausbildung in einem Betrieb machen können. Die BBW gehen individuell auf ihren Förderbedarf ein.
Berufsförderungswerke
Es gibt 28 Berufsförderungswerke BFW an über 100 Standorten, die berufliche Ausbildungen, Fortbildungen und Umschulungen für erwachsene Menschen mit Behinderungen anbieten. Berufsförderungswerke bilden in der Regel Menschen aus, die bereits einmal eine Ausbildung begonnen oder abgeschlossen haben.
weitere außerbetriebliche Einrichtungen
Neben den beruflichen Rehabilitationseinrichtungen, Berufsförderungswerken und Berufsbildungswerken gibt es sogenannte 'vergleichbare Einrichtungen', die ebenfalls außerbetriebliche Ausbildungen anbieten. In den Eirichtungen werden Jugendliche mit besonderem Förderbedarf ebenfalls unterstützt.
Berufliche Trainingszentren
In Beruflichen Trainingszentren BTZ werden Menschen, die nach einer psychischen Erkrankung wieder eine Beschäftigung anstreben, vorbereitet. Dazu werden spezielle Trainings- und Eingliederungsmaßnahmen angeboten.
Berufsausbildungen bei Trägern der Werkstätten für behinderte Menschen
Es gibt einige Träger der Werkstätten, die anerkannte Berufsausbildungen mit IHK-, HWK- oder anderem Kammerabschluss für behinderte Menschen anbieten. Die WfbM bereiten geeignete Beschäftigte innerhalb der Werkstatt auf diese Ausbildungsplätze vor.
Die Ausbildung erfolgt in anerkannten Ausbildungsberufen oder nach besonderen Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen in den Werkstätten oder Übungsbüros der Einrichtung und umfasst auch die Teilnahme am Berufsschulunterricht. Für eine berufliche Erstausbildung wird ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen. Während der Ausbildung finden mehrwöchige Betriebspraktika statt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen helfen bei der Orientierung im Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule. Weiter werden Stütz- oder Förderunterricht und sozialpädagogische Begleitung angeboten.
Laut Arbeitsagentur handelt es sich um:
- Nachhilfe in Theorie und Praxis
- Vorbereitung auf Klassenarbeiten
- Prüfungsvorbereitung
- Unterstützung bei Alltagsproblemen
- Vermittelnde Gespräche mit Ausbildern oder Ausbilderinnen, Lehrern oder Lehrerinnen und Eltern
Formen der außerbetrieblichen Ausbildung
- Kooperative Ausbildung:
Bei der kooperativen Berufsausbildung absolvieren die Auszubildenden den praktischen Teil der Ausbildung teilweise oder ganz in Kooperationsbetrieben, der Ausbildungsvertrag wird jedoch mit einem Bildungsträger abgeschlossen. Um den theoretischen Teil der Ausbildung kümmern sich die Bildungsträger. Der Auszubildende beziehungsweise die Auszubildende besucht die reguläre Berufsschule oder eine Förderberufsschule. Den notwendigen Stütz- und Förderunterricht sowie die sozialpädagogische Begleitung organisieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bildungsträger. Die Bildungsträger helfen den Unternehmen bei der Suche nach einem geeigneten Auszubildenden oder einer geeigneten Auszubildenden und sorgen für die Vorqualifizierung der Auszubildenden in den ersten Monaten der Ausbildung. Im Anschluss kann zunächst ein Betriebspraktikum absolviert werden, bevor die eigentliche Ausbildung beginnt.
Auch während der Ausbildung unterstützen die Bildungsträger sowohl die Auszubildenden als auch die Kooperationsbetriebe gegebenenfalls bis zum Ende der Ausbildung. Bei Übernahme des Jugendlichen/der Jugendlichen nach der Ausbildung gibt es finanzielle Fördermöglichkeiten. Auch darüber wird Sie der Bildungsträger informieren. Eine besonders enge Kooperation findet bei der Verzahnten Ausbildung mit den Berufsbildungswerken statt. - Integrative Ausbildung:
Der Unterschied zur kooperativen Ausbildung besteht darin, dass auch der fachpraktische Teil der Ausbildung zum größten Teil beim Bildungsanbieter stattfindet. Pro Ausbildungsjahr muss der Auszubildende beziehungsweise die Auszubildende mindestens 40 Tage, maximal 120 Arbeitstage in einem Ausbildungsbetrieb tätig sein.
Außerbetriebliche Ausbildungen werden überwiegend durch staatliche Programme beziehungsweise durch die Bundesagentur für Arbeit finanziert. Während der Ausbildung erhalten die Auszubildenden eine Ausbildungsvergütung und sind sozialversichert. Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, können sie auch Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Für die Fahrten zu den Ausbildungsorten ist ein Zuschuss möglich.
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Werkstätten für behinderte Menschen (564)
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Berufsförderungswerk (42)
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Berufsbildungswerk (66)
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mehr Anbieter (272)
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für Jugendliche mit einer Behinderung des Stütz- und Bewegungsapparates (111)
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für Jugendliche mit einer neurologischen Erkrankung (95)
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für Jugendliche mit einer Hörbehinderung (58)
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für Jugendliche mit einer Sprachbehinderung (46)
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für Jugendliche mit einer Lernbehinderung (168)
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für Jugendliche mit einer geistigen Behinderung (32)
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für Jugendliche mit einer psychischen Erkrankung (247)
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für Jugendliche mit einer Mehrfachbehinderung (130)
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