Berufliche (Aufstiegs-)Weiterbildung
Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung sollen bereits vorhandene berufliche Kenntnisse vertiefen und erweitern.
Oft wird auch die Anpassungsqualifizierung als berufliche Weiterbildung angesehen.
Das Ziel beruflicher Weiterbildungen ist es, fachlich fit für die aktuellen Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes zu werden und damit auch den eigenen Arbeitsplatz zu sichern.
Im Falle eines Wiedereinstiegs in die Arbeit nach Familienpause, Krankheit oder Arbeitslosigkeit sollen Weiterbildungsmaßnahmen die Rückkehr in den Job erleichtern beziehungsweise die Chancen erhöhen, eine Stelle zu finden.
Zielgruppen von Weiterbildungsmaßnahmen sind alle, die ihr berufliches Wissen und Können dem Fortschritt in der Arbeitswelt anpassen wollen. Dazu gehören auch Rehabilitandinnen, Rehabilitanden und Menschen, die nach längerer Pause den Wiedereinstieg in die Arbeit planen.
Die Initiative zu einer Weiterbildungsmaßnahme kann von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern selbst ausgehen, von ihren Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern oder von den zuständigen Ansprechpersonen bei Arbeitslosigkeit, Rehabilitation und Berufsrückkehr.
Jeder Fall ist anders
Es hängt von der persönlichen Lebenssituation ab, wer bei der Entscheidung zu einer Maßnahme beraten kann und ob es Hilfe bei den Kosten gibt.
Meist sind die Arbeitsagentur oder das Jobcenter zuständig für Informationen und Förderung rund um berufliche Weiterbildung, besonders dann, wenn sich hierdurch bei arbeitslosen Menschen die Chancen auf eine neue Arbeitsstelle verbessern.
Ist bei schwerbehinderten Menschen, die im Arbeitsverhältnis sind, eine Weiterbildung notwendig um den Arbeitsplatz zu sichern und zu erhalten, kann die Maßnahme durch das zuständige Integrationsamt finanziell unterstützt werden.
Wiedereinstieg nach Krankheit
Ist wegen Krankheit oder Behinderung eine berufliche Weiterbildung zum Wiedereinstieg in das Berufsleben nötig, wird über die Maßnahme gemeinsam mit dem zuständigen Rehaträger entschieden.
Dies können zum Beispiel Rentenversicherung, Unfallversicherung und Berufsgenossenschaften sein. Im Fall eines Unfalls oder einer Langzeiterkrankung unterstützen die Reha-Managerinnen und Reha-Manager der Renten- und Unfallversicherung die Rehabilitandinnen und Rehabilitanden bei der Entscheidung und helfen bei der Vermittlung von Maßnahmen.
Es gibt viele tausend berufliche Weiterbildungsmaßnahmen mit unterschiedlichen berufsbezogenen und berufsübergreifenden Inhalten. Die Art des Unterrichts reicht von Vollzeitkursen über Abend- und Wochenendkursen, einzelnen Bausteinen und Modulen bis hin zu virtuellen Lehrgängen. Die Anbieter und Lernorte sind entsprechend unterschiedlich. Manche Weiterbildungsmaßnahmen finden auch in Übungsfirmen (kaufmännisch) und Übungswerkstätten (gewerblich-technisch) statt.
Manche Weiterbildungen dauern nur einige Monate, andere bis zu zwei Jahre.
Aufstiegsweiterbildung
Berufliche Weiterbildungen können auch einen beruflichen Aufstieg ermöglichen. Eine Aufstiegsweiterbildung (oder Aufstiegsfortbildung) vermittelt Kenntnisse, die in der Regel zu Abschlüssen führen, die über der Facharbeiter-, Gesellen- oder Gehilfenebene liegen, beispielsweise Meisterin und Meister, Fachwirtin und Fachwirt, Betriebswirtin und Betriebwirt.
Voraussetzungen für eine Aufstiegsweiterbildung sind meistens eine abgeschlossene Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung.
Je nach Einzelfall und Lebenssituation kann berufliche Weiterbildung finanziert werden durch
- die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber,
- die sich Weiterbildenden selbst,
- öffentliche Fördermittel wie zum Beispiel durch die Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Integrationsämter,
- die Rentenversicherung,
- die Unfallversicherung und Berufsgenossenschaften,
- oder einer Kombination der genannten potentiellen Kostenträger.
Für die Aufstiegsweiterbildung gibt es spezielle Förderungen zum Beispiel das Meister-BAFöG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG).