Qualifizierungsmaßnahme mit Hauszeugnis (im Rahmen beruflicher Anpassung und Weiterbildung)
Qualifizierungsmaßnahmen mit Hauszeugnissen oder Zertifikaten sind Qualifizierungen und Kurzausbildungen, die mit einer internen Prüfung beim jeweiligen Anbieter abschließen.
Die Maßnahmen dienen dazu, bereits vorhandene berufliche Kenntnisse aufzufrischen und zu erweitern oder auch, neue Kenntnisse und Fertigkeiten zu erlangen.
Ziele von Qualifizierungsmaßnahmen können sein
- vorhandene Berufs- und Arbeitskenntnisse an die aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarktes anzupassen,
- die Chancen für eine Eingliederung zu erhöhen,
- den Teilnehmerinnen und Teilnehmern grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten in einem neuen Arbeitsbereich zu vermitteln,
- im Falle eines Wiedereinstiegs in die Arbeit nach Familienpause, Krankheit oder Arbeitslosigkeit die Rückkehr in den Job zu erleichtern,
- die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.
So unterschiedlich wie die Inhalte können auch die Zielgruppen der Maßnahmen sein:
- Rehabilitandinnen, Rehabilitanden und Menschen, die nach längerer Pause den Wiedereinstieg in die Arbeit planen
- An- und Ungelernte
- berufstätige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Arbeitsuchende
- Langzeitarbeitslose
- besonders schwer vermittelbare Personen
Die Initiative zu einer Qualifizierungsmaßnahme kann von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Rehabilitandinnen und Rehabilitanden selbst ausgehen, von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern oder von den zuständigen Ansprechpersonen bei Arbeitslosigkeit, Rehabilitation und Berufsrückkehr.
Es hängt von der persönlichen Lebenssituation ab, wer bei der Entscheidung zu einer Maßnahme beraten kann und ob es Hilfe bei den Kosten gibt:
- Meist sind die Arbeitsagentur oder das Jobcenter zuständig für Informationen und Förderung rund um berufliche Weiterbildung, insbesonders, wenn sich bei arbeitslosen Menschen dadurch die Chancen auf eine neue Stelle verbessern.
- Ist bei schwerbehinderten Menschen, die im Arbeitsverhältnis sind, eine Qualifizierungsmaßnahme notwendig um den Arbeitsplatz zu sichern und zu erhalten, kann die Maßnahme durch das zuständige Integrationsamt finanziell unterstützt werden.
- Ist wegen Krankheit oder Behinderung eine Qualifizierungsmaßnahme zum Wiedereinstieg in das Berufsleben nötig, wird über die Maßnahme gemeinsam mit dem zuständigen Rehaträger entschieden. Dies können zum Beispiel Rentenversicherung, Unfallversicherung und Berufsgenossenschaften sein.
- Im Fall eines Unfalls oder einer Langzeiterkrankung unterstützen die Reha-Managerinnen und Reha-Manager der Renten- und Unfallversicherung die Rehabilitanden bei der Entscheidung und helfen bei der Vermittlung von Maßnahmen.
Es gibt eine große Zahl an Qualifizierungsmöglichkeiten quer durch alle Fachbereiche: vom nur wenige Tage dauernden Computer-Kurs bis hin zur einjährigen praktischen Ausbildung.
Manche Qualifizierungsmaßnahmen sind, inhaltlich gesehen, Teilausschnitte aus anerkannten Ausbildungsberufen, manche vermitteln gezielt nur eine bestimmte Fertigkeit zum Beispiel Gabelstaplerfahren.
Viele Organisationen und Einrichtungen bieten Qualifizierungsmaßnahmen mit Hauszeugnis oder Zertifikat an. Die Form des Unterrichts reicht von Vollzeitkursen über Abend- und Wochenendkursen, einzelnen Bausteinen und Modulen bis bis hin zu virtuellen Lehrgängen. Die Anbieter und Lernorte sind entsprechend unterschiedlich.
Je nach Einzelfall und Lebenssituation können Qualifizierungsmaßnahmen finanziert werden durch
- die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber,
- die sich Weiterbildenden selbst,
- öffentliche Fördermittel wie zum Beispiel durch die Agentur für Arbeit, die Jobcenter, die Integrationsämter,
- die Rentenversicherung,
- die Unfallversicherung und Berufsgenossenschaften,
- oder eine Kombination aus den soeben genannten Finanzierungsmöglichkeiten.