Sprungnavigation Tastaturkurzbefehle

Suche und Service

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit (BvB)

Die Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen sind Angebote der Agentur für Arbeit, die auf eine Ausbildung vorbereiten und bei der Berufswahl helfen.

Unter der Kategorie BvB werden zahlreiche Maßnahmen zusammengefasst, die sich je nach Bundesland unterscheiden.

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) gehören zu den ausbildungsfördernden Leistungen der Bundesagentur für Arbeit mit dem Ziel, die Berufswahl oder die Aufnahme einer Erstausbildung abgestimmt auf den individuellen Förderbedarf zu unterstützen.

Es gibt eine Vielzahl an unterschiedlichen Maßnahmen, die zu den BvB gehören. Dies liegt an der gemeinsamen Zuständigkeit von Bund, Ländern und Gemeinden. Die Ziele der BvB sind demnach ebenfalls unterschiedlich. So dient das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) beispielsweise der beruflichen Orientierung und dem Erreichen des Hauptschulabschlusses, während das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) grundlegende Berufskenntnisse vermittelt.

Konkrete mögliche Ziele sind beispielsweise

  • Nachholen des Hauptschulabschlusses
  • Sammlung praktischer beruflicher Erfahrungen
  • Kennenlernen verschiedener Berufe und Betriebe
  • Erlangen der Ausbildungsreife und Vorbereitung auf eine betriebliche Regelausbildung

Die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme richtet sich an Jugendliche, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • nicht älter als 25 Jahre alt
  • Erfüllung der Schulpflicht - unabhängig davon, ob ein Schulabschluss erreicht wurde
  • nicht in einem Ausbildungsverhältnis stehend (hierbei ist irrelevant, ob die potenzielle Teilnehmerin oder der potenzielle Teilnehmer keinen Ausbildungsplatz gefunden oder seine Ausbildungsstelle verloren hat)
  • erhöhter individueller Förderbedarf (dieser wird von der Agentur für Arbeit festgestellt)

Ob und welche BvB Sie machen können, entscheidet die Reha-Beratung der Arbeitsagentur. Dabei beteiligt die Agentur eventuell auch den ärztlichen oder den psychologischen Dienst. Wenn die Beratungsfachkraft der Meinung ist, dass eine BvB Aussicht auf Erfolg hat, wird eine Maßnahme zugewiesen. Die jeweilige BvB findet bei Bildungsanbietern statt, mit denen die jeweilige Arbeitsagentur kooperiert.

Bausteine einer BvB

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen umfassen die Vermittlung beziehungsweise Auffrischung von Schlüsselqualifikationen und Grundkenntnissen in verschiedenen Berufsfeldern, Stützunterricht und eine intensive sozialpädagogische Betreuung. Betriebspraktika sind integrierter Bestandteil der Maßnahmen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer besuchen im Rahmen der beruflichen Erstausbildung auch die Berufsschule.

Wer zusätzliche besondere Unterstützung wegen einer Behinderung braucht, kann diese auch in der allgemeinen BvB bekommen.

Es werden verschiedene Bausteine bereitgehalten und je nach Förderbedarf flexibel kombiniert und gewichtet wie beispielsweise:

  • fachtheoretische und fachpraktische Schlüsselqualifikationen
  • allgemeinbildende Inhalte
  • Einblick in verschiedene Berufsfelder
  • sozialpädagogische Betreuung zur Stabilisierung der Persönlichkeit
  • Vorbereitung auf den Hauptschulabschluss
  • Spracherwerb für ausländische Teilnehmerinnen und Teilnehmer
  • Hilfen bei der Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit.

Qualifizierungsebenen der BvB

Diese Bausteine werden in unterschiedlichen Qualifizierungsebenen der BvB benutzt, welche alle spezifische Kernelemente und Ziele besitzen:

  1. Eignungsanalyse (bis zu 4 Wochen)
    Sie hilft bei der realistischen Einschätzung der eigenen Stärken und Entwicklungsmöglichkeiten. Probleme beim Start in die Ausbildung werden analysiert und ein Förderplan erarbeitet.
  2. Grundstufe (bis zu 6 Monaten)
    In dieser Stufe geht es vor allem um die Berufsorientierung und Berufswahl. Verschiedene Berufsfelder werden durch Praktika vorgestellt. Ergänzend hierzu ist auch Unterricht möglich, der berufliche Grundlagen vermittelt wie beispielsweise in den Bereichen Allgemeinbildung, Berufskunde, Lebenspraxis, Sozialkompetenz oder Bewerbertraining.
  3. Förderstufe
    Wenn es notwendig ist, können in der Förderstufe berufliche Grundfertigkeiten erlernt werden.
  4. Übergangsqualifizierung
    Die Übergangsqualifizierung ist bereits speziell auf die angestrebte Ausbildung ausgerichtet. Die beruflichen Grundfertigkeiten werden verbessert, außerdem kann eine betriebliche Qualifizierung oder eine arbeitsplatzbezogene Einarbeitung stattfinden.

Für einen nachträglichen Schulabschluss beträgt die Regelförderdauer zwölf Monate. Andere BvB dauern je nach Maßnahme ebenfalls bis zu einem Jahr und können auf maximal 18 Monate verlängert werden. Der Urlaubsanspruch während einer BvB beträgt 2,5 Tage pro Monat.


Speziell für Jugendliche mit Behinderung

Wenn die allgemeine BvB nicht reicht, gibt es auch sogenannte 'rehaspezifische' BvB-Angebote. Hier erhalten Sie sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung von den Reha-Fachdiensten.

Eine rehaspezifische BvB kann

  • in der Nähe des Wohnortes bei Trägern absolviert werden, die ihr Angebot speziell auf Menschen mit Behinderung ausgerichtet haben (ambulante / wohnortnahe Maßnahmen). Hierbei ist keine externe Unterbringung notwendig.

oder

  • in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation stattfinden, die ein differenziertes Förderangebot vorhalten (zum Beispiel Ausbildungswerkstätten, Förderberufsschulen, medizinische, psychologische, pädagogische und sozialpädagogische Fachdienste). Die Unterbringung während dieser Form der rehaspezifischen BvB erfolgt meist im Internat der jeweiligen Einrichtung.

Bei festgestelltem Förderbedarf übernimmt die Agentur für Arbeit die Maßnahmenkosten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen auch Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Ausbildungsgeld oder Übergangsgeld erhalten.

Anbieter selbst suchen

Hier können Sie die Anbieter aller berufsvorbereitenden und ausbildenden Maßnahmen für Menschen mit Förderbedarf selbst suchen: