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Sozialpädagogische Begleitung bei der betrieblichen Berufsausbildungsvorbereitung

Eine sozialpädagogische Begleitung (SpB) bei der betrieblichen Berufsausbildungsvorbereitung hilft,  benachteiligte Jugendliche persönlich zu stabilisieren.

Ziel der sozialpädagogischen Begleitung im Rahmen einer Berufsausbildungsvorbereitung (BAV) ist die persönliche Stabilisierung benachteiligter Jugendlicher und die positive Beeinflussung ihres Lern- und Arbeitsverhaltens, damit sie erfolgreich die Vorbereitungsmaßnahmen abschließen können.

Betriebe, die förderungsbedürftigen Jugendlichen eine Chance bei der Ausbildungsvorbereitung geben, sollen durch die sozialpädagogische Begleitung bei der Betreuung und Qualifizierung entlastet werden.

Was ist Betriebliche Berufsausbildungsvorbereitung (BAV)?

Die Berufsausbildungsvorbereitung (BAV) ist rechtlich gesehen ein Teilbereich der Berufsbildung.

Jugendliche, die den Übergang von der Schule in eine Berufsausbildung nicht im ersten Schritt schaffen, sollen mit der BAV an einen anerkannten Ausbildungsberuf herangeführt werden. Eine sozialpädagogische Betreuung und Unterstützung gehört laut Berufsbildungsgesetz (BBG) mit dazu.

Betriebe können Berufsausbildungsvorbereitung durchführen und dabei berufliche Grundlagen vermitteln. Dies geschieht zum Beispiel durch Lerneinheiten, die Qualifizierungsbausteine genannt werden. In Qualifizierungsbausteinen lernt man Inhalte und Tätigkeiten, die Bestandteile von anerkannten Ausbildungsberufen sind.

Zielgruppe sind lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche, die ohne eine solche Unterstützung die Berufsausbildungsvorbereitung nicht schaffen würden.

Duchgeführt wird die Sozialpädagogische Begleitung meistens von Bildungsträgern. Viele dieser Organisationen bieten auch selber Aus- und Weiterbildungen an.

Die sozialpädagogischen Angebote werden zwischen Betrieb und Bildungsträger abgestimmt, je nachdem, welche Probleme die oder der jeweilige Jugendliche hat.

Zu den Angeboten können zum Beispiel gehören:

  • Konfliktbewältigung
  • Kommunikation und Kooperation mit Eltern
  • Alltagshilfen
  • Verhaltenstraining
  • Suchtprävention
  • Kontakt mit dem Betrieb bei Schwierigkeiten im Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis
  • Förderung der Selbständigkeit
  • Beratung und Hilfestellung im lebenspraktischen Bereich
  • Unterstützung beim Umgang mit Ämtern und Behörden

Die Förderung der Sozialpädagogischen Begleitung (gemäß § 243 Abs. 1 SGB III) durch die Bundesagentur für Arbeit wurde im April 2012 aufgehoben. Informieren Sie sich daher direkt beim Anbieter über mögliche Hilfen.

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