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Berufliche Teilqualifizierung in einer Werkstatt für behinderte Menschen

Berufliche Bildung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe jeder Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM).

Im Berufsbildungsbereich der WfbM lernen Menschen mit Behinderungen unterschiedliche Arbeitsfelder der WfbM kennen, absolvieren verschiedene Ausbildungseinheiten und qualifizieren sich praktisch und theoretisch für das Arbeitsleben.

Während der 24 Monate im Berufsbildungsbereich entscheidet sich in der Regel, ob die Teilnehmerin beziehungsweise der Teilnehmer anschließend im Arbeitsbereich der WfbM eingesetzt wird, oder ob ein Außenarbeitsplatz oder eine Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt in Frage kommt.

Ziel des Berufsbildungsbereiches ist es, die Leistungsfähigkeit des Menschen mit Behinderungen soweit wie möglich zu entwickeln, zu verbessern oder wieder herzustellen.

Nach Abschluss der Qualifizierungsphase sollen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen in der Lage sein wirtschaftlich verwertbare Arbeit zu leisten. Neben dem fachlichen Wissen und Können erwerben die Menschen mit Behinderungen hier auch soziale und lebenspraktische Kompetenzen (zum Beispiel Sozialverhalten, Arbeitsverhalten, persönliche Zukunftsplanung).

Erfolgreich abgeschlossene Qualifizierungsbausteine verbessern die Chancen der Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt.

Jedem Menschen mit Anspruch auf Werkstattförderung wird nach dem Eingangsverfahren eine zweijährige berufliche Förderung im Berufsbildungsbereich angeboten.

In welcher WfbM Sie aufgenommen werden, hängt in der Regel von ihrem Wohnort ab. Alle WfbM verfügen über ein bestimmtes Einzugsgebiet.

Nicht alle WfbM bieten im Berufsbildungsbereich berufliche Teilqualifizierungen auf der Grundlage anerkannter Ausbildungsberufe an. Das hängt von dem individuellen Konzept der WfbM im Berufsbildungsbereich ab.

Sie müssen also im Einzugsgebiet einer WfbM wohnen, die solche beruflichen Teilqualifizierungen anbietet. Wenn Sie bei einer solchen Werkstatt im Berufsbildungsbereich beschäftigt sind und die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen, können Sie in der Regel an der beruflichen Teilqualifizierung teilnehmen.

Bei einer Beruflichen Teilqualifizierung handelt es sich um inhaltlich und zeitlich abgegrenzte Lerneinheiten, die aus den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe entwickelt werden, sogenannte Qualifizierungsbausteine.

Für abgeschlossene Qualifizierungsbausteine erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Regel ein Zertifikat. Normalerweise bauen die einzelnen Bausteine nicht aufeinander auf. Sie können unabhängig voneinander absolviert werden.

Die Teilqualifizierungsmaßnahmen können durchgeführt werden

  • innerhalb der WfbM
  • außerhalb der WfbM in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarkts
  • in Zusammenarbeit mit der WfbM und anderen Bildungsanbietern

Ein Qualifizierungsbaustein soll mindestens vier und höchstens zwölf Monate dauern.

Die Agenturen für Arbeit kommen in den meisten Fällen als Kostenträger für die Finanzierung der Qualifizierungsmaßnahme in den Werkstätten in Betracht. Die Maßnahme wird maximal 27 Monate (Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich) gefördert.

Für Menschen, die bereits im Arbeitsleben stehen oder standen, sind in vielen Fällen die Deutsche Rentenversicherung oder die gesetzliche Unfallversicherung für die Beratung und Finanzierung zuständig.

Anbieter selbst suchen

Hier können Sie die Anbieter aller berufsvorbereitenden und ausbildenden Maßnahmen für Menschen mit Förderbedarf selbst suchen:

Alternativen zur WfbM

Seit Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) am 1.1.2018 können Bildungs- und Beschäftigungsangebote der WfbM auch bei sogenannten 'anderen Leistungsanbietern' wahrgenommen werden.
Personen, die Anspruch auf Leistungen im Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich einer WfbM oder bei einem anderen Leistungsanbieter haben, können seit dem 1.1.2020 auch ein Budget für Ausbildung wahrnehmen.