Qualifizierung in einer Werkstatt für behinderte Menschen mit Zertifikat / Hauszeugnis
Berufliche Bildung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe jeder Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM).
Im Berufsbildungsbereich der WfbM lernen Menschen mit Behinderungen unterschiedliche Arbeitsfelder der WfbM kennen, absolvieren verschiedene Ausbildungseinheiten und qualifizieren sich praktisch und theoretisch für das Arbeitsleben.
Während der 24 Monate im Berufsbildungsbereich entscheidet sich in der Regel, ob eine Teilnehmerin beziehungsweise ein Teilnehmer anschließend im Arbeitsbereich der WfbM eingesetzt wird, oder ob ein Außenarbeitsplatz oder eine Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt in Frage kommt.
Ziel des Berufsbildungsbereiches ist es, die Leistungsfähigkeit des Menschen mit Behinderungen soweit wie möglich zu entwickeln, zu verbessern oder wiederherzustellen. Nach Abschluss der Qualifizierungsphase sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Lage sein wirtschaftlich verwertbare Arbeit zu leisten.
Menschen mit Behinderungen, die den Berufsbildungsbereich einer WfbM absolviert haben, erhalten keinen gesetzlich vorgeschriebenen Bildungsnachweis für ihre Leistungen. In einigen Werkstätten erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Berufsbildungsbereiches Zertifikate beziehungsweise Hauszeugnisse für die absolvierten Kurse und Lehrgänge. Diese Zertifikate beziehungsweise Hauszeugnisse können sich jedoch von Werkstatt zu Werkstatt unterscheiden, da es keine einheitlichen Vorgaben gibt.
In einigen Bundesländern erhalten die Absolventinnen und Absolventen des Berufsbildungsbereichs mittlerweile einheitliche Zertifikate. Dazu zählen Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt.
Die Zertifikate dienen als Nachweis über die erworbenen Qualifikationen und können eine Brücke in den allgemeinen Arbeitsmarkt darstellen.
Jedem Menschen mit Anspruch auf Werkstattförderung wird nach dem Eingangsverfahren eine zweijährige berufliche Förderung im Berufsbildungsbereich angeboten.
In welcher WfbM Sie aufgenommen werden, hängt in der Regel von Ihrem Wohnort ab. Alle WfbM verfügen über ein bestimmtes Einzugsgebiet.
Nicht alle WfbM bieten in ihrem Berufsbildungsbereich eine Qualifizierung mit Zertifikat oder Hauszeugnis an. Das hängt von dem individuellen Konzept der WfbM im Berufsbildungsbereich ab. Sie müssen also im Einzugsgebiet einer WfbM wohnen, die solche Qualifizierungen mit Zertifkaten oder Hauszeugnissen anbietet. Wenn eine WfbM solche Qualifizierungen anbietet, können Sie in der Regel auch daran teilnehmen. Entscheidend ist, dass Sie Interesse an der Qualifzierung haben und über die gesundheitlichen Voraussetzungen verfügen.
Im Berufsbildungsbereich der WfbM lernen Menschen mit Behinderungen unterschiedliche Arbeitsfelder der WfbM kennen, absolvieren verschiedene Kurse und Lehrgänge und qualifizieren sich praktisch und theoretisch für das Arbeitsleben. Die angebotenen Ausbildungseinheiten hängen dabei von den vorhandenen Arbeitsfelder der jeweiligen Werkstatt ab.
Neben dem fachlichen Wissen und Können erwerben die Menschen mit Behinderungen hier auch soziale und lebenspraktische Kompetenzen (zum Beispiel Sozialverhalten, Arbeitsverhalten, persönliche Zukunftsplanung).
Der Berufsbildungsbereich kann auch ganz oder teilweise auf ausgelagerten Berufsbildungsplätzen des allgemeinen Arbeitsmarktes absolviert werden.
Die Agenturen für Arbeit kommen in den meisten Fällen als Kostenträger für die Finanzierung der Qualifizierungsmaßnahme in den Werkstätten in Betracht. Die Maßnahme wird maximal 27 Monate (Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich) gefördert.
Für Menschen, die bereits im Arbeitsleben stehen oder standen, sind in vielen Fällen die Deutsche Rentenversicherung oder die gesetzliche Unfallversicherung für die Beratung und Finanzierung zuständig.