Weiterbildung im Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen
Wenn Werkstattmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, nach Beendigung des Berufsbildungsbereiches, weiterhin keine Chance auf eine Ausbildung oder Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben, erfolgt in der Regel eine unbefristete Beschäftigung im Arbeitsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM).
Berufliche Weiterbildung hört nicht nach dem Berufsbildungsbereich auf, sondern ist auch im Arbeitsbereich weiterhin fester Bestandteil des Werkstattalltages. Viele Werkstätten bieten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch im Arbeitsbereich Weiterbildungen an, bei denen Hauszeugnisse oder Zertifikate vergeben werden.
Auch im Arbeitsbereich der WfbM sollen die Leistungsfähigkeit und die Persönlichkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt weiterhin gefördert werden. Einige Werkstätten bieten dabei Bildungseinheiten an, für die Hauszeugnisse oder Zertifikate ausgestellt werden. Dadurch erhöhen sich für die Werkstattmitarbeiterinnen und -mitarbeiter die Chancen für einen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Wenn ein Ausbildungs- oder Arbeitsplatz außerhalb der Werkstatt auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gefunden wird, ist ein Wechsel jederzeit möglich.
Menschen mit einer Berechtigung auf Werkstattförderung, können die Leistungen im Arbeitsbereich einer WfbM in Anspruch nehmen. Bevor Werkstattmitarbeiterinnen und -mitarbeiter im Arbeitsbereich der WfbM beschäftigt werden, haben sie in der Regel das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen. Haben die Menschen mit Behinderungen auch nach dem Ende des Berufsbildungsbereiches weiterhin keine Chance auf eine Ausbildung oder eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, erfolgt in der Regel die Beschäftigung im Arbeitsbereich der WfbM. Je nach Fähigkeiten, Kompetenzen und Interessen können alle im Arbeitsbereich Beschäftigten regelmäßig an Weiterbildungsangeboten teilnehmen.
Leistungsberechtigte Menschen mit Behinderungen, die aus einer WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt übergegangen sind oder bei einem anderen Leistungsanbieter oder mit Hilfe des Budgets für Arbeit oder des Budgets für Ausbildung am Arbeitsleben teilnehmen, haben ein lebenslanges Rückkehrrecht auf Aufnahme in den Arbeitsbereich der WfbM.
Nicht alle WfbM bieten im Arbeitsbereich Weiterbildungen an, bei denen Hauszeugnisse oder Zertifikate vergeben werden. Das hängt von dem Weiterbildungskonzept der einzelnen Werkstätten ab.
Bietet eine WfbM solche Weiterbildungen an, können Sie in der Regel auch daran teilnehmen. Es kann allerdings auch vorkommen, dass Sie je nach Art und Schwere ihrer Behinderung nicht an jeder Weiterbildung teilnehmen können.
Auch WfbM-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter, die auf einem Außenarbeitsplatz in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten, können sich beruflich weiterbilden. Häufig entwickelt die WfbM zusammen mit dem jeweiligen Betrieb ein Weiterbildungskonzept, das berücksichtigt, welche Bildungsanforderungen und Qualifizierungen für den betreffenden Außenarbeitsplatz eine Rolle spielen.
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten der Weiterbildung in der WfbM. Bausteine im Weiterbildungsbereich der Werkstatt können beispielsweise sein:
- Erwerb eines Staplerführerscheins
- Mobilitätstraining (beispielsweise Verkehrssicherheitstraining)
- Erste Hilfe
- Arbeitssicherheit
- Konfliktmanagement
- Weiterbildung Telefondienst
- Weiterbildung Bereich Lebensmittelproduktion und Verarbeitung
- Weiterbildung innerbetrieblicher Transportbereich
- Weiterbildung arbeitsplatzorientierte PC-Programme
- Weiterbildung öffentlichkeitsrelevante Tätigkeiten (Betreuung von Verkaufsständen)
Die Kosten für den Arbeitsbereich übernimmt ein der Regel der Träger der Eingliederungshilfe.
In einigen Fällen können aber auch andere Reha-Träger, wie zum Beispiel die Deutsche Rentenversicherung oder die gesetzliche Unfallversicherung zuständig sein.