Sprungnavigation Tastaturkurzbefehle

Suche und Service

Häufig gestellte Fragen

Hier geben wir Antworten auf häufige Fragen.

REHADAT ist das zentrale unabhängige Informationsangebot zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Deutschland. Die Informationen richten sich an Betroffene und alle, die sich für ihre berufliche Teilhabe einsetzen. REHADAT hat keinen Beratungsauftrag. Zuständig sind Beratungsstellen wie die örtliche Arbeitsagentur. Weitere Beratungsstellen finden Sie auf der Seite 'Wer hilft weiter?'

Das REHADAT-Bildungsportal stellt umfassende Informationen zum Themenkomplex 'Berufseinstieg' bereit. Hierbei werden vor allem junge Menschen mit Förderbedarf in den Mittelpunkt gestellt, die eine erste Entscheidung über ihren beruflichen Werdegang treffen müssen. Auch pädagogische Fachkräfte erhalten Informationen, wie sie Schülerinnen und Schüler in der Schulzeit auf den beruflichen Einstieg vorbereiten können. Aber auch Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, die aufgrund einer Behinderung oder längeren Erkrankung aus dem beruflichen Leben ausgeschieden sind, erhalten Informationen zur Reintegration in die Berufswelt.

REHADAT-Bildung richtet sich sowohl an Schülerinnen und Schüler beziehungsweise Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger mit Förderbedarf als auch an Berufliche Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger und Pädagogische Fachkräfte, die sich über die Berufsfindung und Qualifizierung informieren möchten.

Sprechen Sie mit Ihrer Arbeitsagentur, wenn Sie Unterstützung während Ihrer Ausbildung benötigen. Hier erhalten Sie Beratung zu möglichen Hilfsangeboten wie der 'assistierten Ausbildung'.

Für die Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen ist die örtliche Arbeitsagentur zuständig.

REHADAT informiert über die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Deutschland, bietet jedoch selbst keine Bildungmaßnahmen an. Die einzelnen Bildungsmaßnahmen und der jeweilige Weg dorthin sind im Bereich 'Bildungsmaßnahmen' beschrieben.

Zunächst sollten Sie Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Hierfür haben Sie einen Monat Zeit. Begründen Sie, warum Sie die Ablehnung falsch halten und fügen Sie bestenfalls ärztliche Atteste oder Stellungnahmen bei.

Weitere Beratung und Unterstützung erhalten Sie hier:

'2. Chance - Rückkehr in den Beruf nach Krankheit oder Unfall' hat eine kostenfreie Expertenhotline rund um das Thema Anträge und Bescheide eingerichtet. Fragen Sie Experten: 0800 / 222 000 3 (Montag - Freitag 8:00 bis 18:00 Uhr)

Praktika bei REHADAT im Institut der deutschen Wirtschaft sind möglich. Das Praktikum sollte mindestens acht Wochen dauern und wird vergütet. Wir freuen uns besonders über Bewerbungen von Studierenden mit Behinderungen. Um Praktikumswünsche erfüllen zu können, empfehlen wir eine frühzeitige Bewerbung per Post oder E-Mail unter Angabe des gewünschten Zeitraums.

Informationen in Leichter Sprache zu REHADAT-Bildung finden Sie auf der folgenden Seite: