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21.05.2021 | BMAS schreibt Bundesteilhabepreis 2021 aus:

„Unterstützung, Assistenz, Pflege – gesellschaftliche Teilhabe auch in Corona-Zeiten“

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Zum dritten Mal lobt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Bundesteilhabepreis aus. Der mit insgesamt 17.500 Euro dotierte Preis prämiert die drei besten Gute-Praxis-Beispiele und Modellprojekte, die vorbildlich für einen inklusiven Sozialraum sind und sich auf andere Kommunen oder Regionen übertragen lassen.

In diesem Jahr lautet das Thema des Bundesteilhabepreises: "Unterstützung, Assistenz, Pflege – gesellschaftliche Teilhabe auch in Corona-Zeiten". Dafür sucht das BMAS gute Beispiele aus diesen drei Bereichen. Der Anspruch ist, vor allem in den Bereichen selbstbestimmtes Wohnen, gesellschaftliche und politische Teilhabe, Bildung sowie Arbeit und Beschäftigung eine gleichberechtigte und uneingeschränkte Teilhabe zu gewährleisten.

Ziel ist ein umfassendes Unterstützungssystem, das vielfältige gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht und auf Ausnahmesituationen wie die Corona-Pandemie reagieren kann, um die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen aufrecht zu erhalten.

Bewerben können sich Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen Unterstützung, Assistenz und Pflege, insbesondere Leistungsanbieter und Unterstützungsdienste, soziale und personenzentrierte Assistenzdienste, Anbieter spezieller Teilhabeprogramme, Tagesstätten, Verbände und Vereine, ehrenamtliche sowie sektorübergreifende Leistungserbringer, aber auch Anbieter von digitalen Lösungen sowie Kommunen und Regionen.

Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit schreibt den Bundesteilhabepreis im Rahmen der "InitiativeSozialraumInklusiv" (ISI) im Auftrag des BMAS aus.

Bewerbungsschluss für den Bundesteilhabepreis ist der 21. August 2021.

Unter www.bundesteilhabepreis.de finden Interessierte alle Informationen zum Bundesteilhabepreis, den Bewerbungsunterlagen und Teilnahmebedingungen.

(Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales)