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03.08.2021 | Gesetz zum autonomen Fahren verabschiedet

Zukunftstechnologie für die Mobilität

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Mit dem neuen Gesetz ist Deutschland weltweit das erste Land, das fahrerlose Kraftfahrzeuge im Regelbetrieb sowie im gesamten nationalen Geltungsbereich erlaubt. Die zuständigen Landesbehörden legen die Betriebsbereiche vorher fest.

Ziel des Gesetzes ist es, die technologische Entwicklung voranzutreiben und die Mobilität vielseitiger, sicherer, umweltfreundlicher und nutzungsorientierter zu gestalten. Die neue Regelung erweitert das seit dem 21. Juni 2017 bestehende Gesetz zum Betrieb hochautomatisierter Fahrzeuge, bei denen aber weiterhin eine fahrende Person notwendig ist.

Das autonome Fahren soll für eine Vielzahl an Einsatzszenarien möglich sein, wie etwa für Shuttle-Verkehre oder automatische Personentransportsysteme über kurze Strecken.

Mehr Informationen zum Gesetz: www.bundesregierung.de