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21.04.2022 | Noch Plätze frei!

Regionale Netzwerkveranstaltung für Reha-Träger in Sachsen-Anhalt am 19.05.2022

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Mit der Novellierung des SGB IX durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde besonders die Zusammenarbeit zwischen den Rehabilitationsträgern, aber auch mit weiteren Akteuren der Rehabilitation verbindlich geregelt. Neue Verfahrensregeln wie die Turbo-Klärung, Beteiligung anderer Träger, Teilhabeplanung, Teilhabekonferenz, eine neue Beratungsstruktur in Verbindung mit engen Fristen für alle Träger, machen die Vernetzung untereinander notwendig. Viele Abstimmungen, vor allem in der frühen Phase der Beratung, Bedarfserkennung und -ermittlung, lassen sich effizienter durchführen, wenn Ansprechpartnerinnen und -partner bei Beratungsstellen und Reha-Trägern sich kennen. Wer sich kennt, kann ggf. auch kurzfristig in Kontakt treten. Absprachen sind dadurch schneller getroffen und sorgen u. a. für eine Beschleunigung im Antragsverfahren.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Veranstaltung.