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11.08.2022 | Verbindliche Vereinbarungen zur Zusammenarbeit der Reha-Träger

Neue Gemeinsame Empfehlung „Integrationsfachdienste“

Deckblatt der Gemeinsamen Empfehlung Integrationsfachdienste

Die Gemeinsame Empfehlung „Integrations­fachdienste“ wurde überarbeitet und ist zum 1. August 2022 in Kraft getreten. Mit ihr werden einheitliche und verbindliche Kriterien zur Beauftragung der Integrations­fachdienste (IFD) durch die Reha-Träger zur Zusammenarbeit und zur Finanzierung der Kosten vereinbart.

In der neuen Vereinbarung werden nun auch Anlässe und Beauf­tragungswege für eine Beauftragung der IFD beschrieben. Vor dem Hintergrund der allgemeinen Preis­steigerungen wurden unter anderem auch die Vergütungs­pauschalen angepasst.

An der Überarbeitung der Gemeinsamen Empfehlung haben sich sowohl die Reha­bili­tations­träger und die Bundes­arbeits­gemeinschaft der Inte­grations­ämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) als auch die Bundes­arbeits­gemeinschaft Unterstützte Beschäftigung (BAG UB) beteiligt und dazu beigetragen, die Gemeinsame Empfehlung praxisnah zu gestalten.

Die Bundes­arbeits­gemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) ist der Zusammenschluss der Reha-Träger. Sie fördert die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im gegliederten Sozial­leistungs­system. Die BAR koordiniert und unterstützt das Zusammen­wirken der Reha-Träger, vermittelt Wissen und arbeitet mit an der Weiterentwicklung von Rehabilitation und Teilhabe.

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