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01.03.2023 | Verbot der Blitzer-App auch für Beifahrende

Aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe

Weißes Paragrafenzeichen auf blauem, runden Hintergrund

Was schon länger für Fahrende gilt, ist nun auch für Beifahrende verboten. Ab sofort dürfen sie Fahrerinnen und Fahrer nicht mehr mit einer Blitzer-App vor Radarkontrollen warnen.

Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe am 7. Februar 2023 (AZ 2 ORbs 35 Ss 9/23) auf Grundlage Paragraf 23,1c) der Straßenverkehrsordnung (StVO). Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Mehr zum Urteil: www.bussgeldkatalog.de

(pt)