Einrichtungen der medizinisch-beruflichen Rehabilitation (Phase II-Einrichtungen)
Einrichtungen der medizinisch-beruflichen Rehabilitation (Phase II-Einrichtungen) sind besondere Rehabilitationszentren für spezielle Krankheits- oder Behinderungsarten.
Sie schließen die Lücke zwischen der medizinischen Akutbehandlung und Erstversorgung
(Phase I) und der beruflichen Rehabilitation (Phase III), die der Ausbildung oder Umschulung dient. In den Einrichtungen werden Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben unter einem Dach erbracht.
Ziel ist die Eingliederung der Betroffenen in Schule, Ausbildung, Beruf, Gesellschaft und Familie.
Die Angebote richten sich an körperlich, seelisch oder geistig behinderte Menschen sowie primär chronisch Kranke, die wegen
- schweren krankheitsbedingten Leistungseinschränkungen,
- Lernstörungen (einschließlich Lernentwöhnung),
- besonderer Störanfälligkeit und Umfeldabhängigkeit,
- Störungen des Sozialverhaltens oder
- Störungen des Arbeitsverhaltens
auf umfassende diagnostische und therapeutische Leistungen angewiesen sind.
In den Einrichtungen der medizinisch-beruflichen Rehabilitation werden - angepasst an die jeweilige Krankheits- oder Behinderungsart - insbesondere folgende Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht:
- Berufliche Eignungsabklärung
- Arbeitserprobung
- Belastungserprobung
- Berufsvorbereitung
- Berufliche Anpassung
Diese Maßnahmen werden in den grundlegenden Bereichen der gewerblich-technischen und der kaufmännisch-verwaltenden Berufsrichtungen durchgeführt.
Bei der Wiedereingliederung wird vorrangig die Rückkehr der Patientinnen und Patienten an den alten Arbeitsplatz oder eine betriebliche Umsetzung auf einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz mit gleichen oder ähnlichen Anforderungen angestrebt. Wenn dies nicht möglich ist, werden die Rehabilitandinnen und Rehabilitanden auf eine Berufsausbildung oder eine Umschulung oder auf eine Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen vorbereitet.
Die Einrichtungen haben sich zu einer Bundesarbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen. Auf den Internetseiten der Bundesarbeitsgemeinschaft erhalten Sie weitere Informationen.
Auf den Internetseiten der 'BAG der medizinisch-beruflichen Rehabilitationseinrichtungen' wird auch eine Deutschlandkarte angeboten, auf der Sie nach dem medizinisch-beruflichen Reha-Zentrum in ihrer Wohnortnähe suchen können. Dort können Sie sich auch über die einzelnen Reha-Einrichtungen informieren.
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BAG der medizinisch-beruflichen Rehabilitationseinrichtungen e.V. -
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Kontakt-Adressen und Infos zu den medizinisch-beruflichen Rehabilitationseinrichtungen
REHADAT-Adressen
Sie müssen zunächst einen Antrag auf medizinische Leistungen zur Rehabilitation stellen. In der Regel stellt die Reha-Einrichtung im Verlauf der medizinischen Behandlung den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Falls nicht, müssen Sie diesen Antrag ebenfalls selbst stellen.
Für die Kosten kommt der zuständige Rehabilitationsträger (zum Beispiel Rentenversicherung, Unfallversicherung, Agentur für Arbeit, Sozialhilfeträger) auf.
Am besten nehmen Sie direkten Kontakt mit einer medizinisch-beruflichen Reha-Einrichtung auf und lassen sich beraten.