Reha-Einrichtungen für psychisch kranke Menschen (RPK)
Reha-Einrichtungen für psychisch kranke und behinderte Menschen (RPK) bieten medizinische, berufliche und psychosoziale Angebote 'aus einer Hand' an und bereiten auf die berufliche Rückkehr in das Arbeitsleben vor.
Bei den RPK handelt es sich um Reha-Einrichtungen, die insbesondere Menschen mit schweren psychischen Beeinträchtigungen die Möglichkeit einer integrierten medizinisch-beruflichen Rehabilitation eröffnen. In den RPK werden Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in einem aufeinander abgestimmten Prozess als Komplexleistung erbracht. Die Leistungen gehen ineinander über. In dem aus mehreren Fachgebieten zusammengesetzten Rehabilitationsteam arbeiten Ärztinnen und Ärzte, Psychologinnen und Psychologen, Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, Physiotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Sozialarbeiterinnen und -arbeiter, Sozialpädagoginnen und - pädagogen, Gesundheits- und Krankenpflegekräfte und Fachkräfte für die berufliche Rehabilitation zusammen.
Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden in der Regel in Kooperation mit anderen Rehabilitationeinrichtungen oder mit Betrieben durchgeführt. Es kommen insbesondere folgende Leistungen in Betracht:
- Leistungen zur Abklärung der beruflichen Eignung und Arbeitserprobung
- Trainingsmaßnahmen
- Berufsorientierende Bildungsangebote
- Berufsvorbereitung auf eine anschließende Umschulung/Ausbildung
- Berufliche Anpassung im erlernten beziehungsweise angelernten Berufsfeld
- Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen
- Begleitung während der Umschulung/Ausbildung
- Unterstützung beim Übergang in den Beruf, Bewerbungstraining, Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche
Die RPK-Einrichtungen haben sich zu einer Bundesarbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen. Auf den Internetseiten der 'Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation psychisch kranker Menschen (BAG RPK)' erhalten Sie weitere Informationen. Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich direkt an eine RPK-Einrichtung wenden und sich dort beraten lassen.
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Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation psychisch kranker Menschen (BAG RPK)
Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation psychisch kranker Menschen (BAG RPK) -
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Kontaktadressen und Infos zu den Rehaeinrichtungen für psychisch kranke Menschen (RPK)
REHADAT-Adressen
Die Kosten für die RPK-Maßnahmen übernehmen in der Regel folgende Rehabilitationsträger:
- gesetzliche Krankenkassen
- private Krankenversicherungen
- Rentenversicherungsträger
- Bundesagentur für Arbeit
Zunächst müssen Sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in einer RPK-Einrichtung beim Rehabilitationsträger stellen.
Im Rahmen der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation wird auch geprüft, ob im Anschluss Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in der RPK-Einrichtung notwendig sind. Wenn dies der Fall ist, wird so frühzeitig wie möglich sichergestellt, dass sich diese Maßnahmen nahtlos an die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation anfügen können. Je nach zuständigem Rehabilitationsträger ist gegebenenfalls ein gesonderter Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich.
Vor Antragstellung bieten die RPK-Einrichtungen Möglichkeiten zur persönlichen Information und Beratung. Zum Antrags- und Aufnahmeverfahren geben sie Auskunft und bieten Begleitung und Unterstützung an.
Zu den einzureichenden Unterlagen gehören im Wesentlichen das Antragsformular, eine Stellungnahme der behandelnden Ärztin beziehungsweise des behandelnden Arztes sowie eine ärztliche Stellungnahme der RPK–Einrichtung.