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Fortbildung und Umschulung

Ist eine Weiterbeschäftigung im alten Job nicht möglich, dann ist ein beruflicher Neustart nötig, um wieder bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben.

Hierbei helfen berufliche Weiterbildungen. Dazu zählen

  • Fortbildungen, die auf die bisherige Tätigkeit aufbauen und mit einem beruflichen Aufstieg verbunden sein können und
  • Umschulungen, bei denen Sie einen völlig neuen Beruf erlernen können.

Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bleiben

Bei der beruflichen Weiterbildung geht es darum, neues Wissen zu erlangen und vorhandene Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern. Hierzu zählen die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung.

Folgende Möglichkeiten gibt es:

Berufliche Fortbildung:

Die berufliche Fortbildung dient Ihrer Weiterqualifizierung in Ihrem erlernten Beruf. Sie soll Ihnen damit die Wiedereingliederung in das gewohnte Arbeitsfeld ermöglichen. Man unterscheidet zwischen der Anpassungsqualifizierung und der beruflichen Aufstiegsweiterbildung. Weiterbildungen, die dazu dienen, berufliches Fachwissen aktuellen Entwicklungen anzupassen, werden Anpassungsqualifizierungen genannt. Anpassungsqualifizierungen werden oft gleichgesetzt mit Maßnahmen der 'beruflichen (Aufstiegs-)Weiterbildung'. Aufstiegsorientierte Weiterbildungen basieren meist auf rechtlichen Regelungen und führen zu staatlich anerkannten Abschlüssen. Durch eine berufliche Aufstiegsweiterbildung können Sie auch in eine verantwortlichere Position in ihrem Beruf aufsteigen.


Umschulung mit Kammerabschluss

Eine Umschulung bildet meistens in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus, für den die gesetzlichen Regelungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) beziehungsweise der Handwerksordnung (HwO) gelten. Die Prüfungen werden vor zuständigen Kammern (beispielsweise Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern) abgelegt.


Umschulung nach § 66 BBiG oder § 42r HwO

Sie können auch eine Umschulung in einen Fachpraktikerberuf absolvieren. Hierbei handelt sich es sich um Ausbildungsgänge, die speziell auf Menschen mit Behinderung ausgerichtet sind. Die Prüfungen werden meist ebenfalls vor den Kammern abgelegt.


Umschulung / Sonstige Qualifizierungsmaßnahmen mit Hauszeugnis

Sonstige Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen einer Umschulung können sein: Weiterbildungsmaßnahmen und Kurzausbildungen, die mit einer internen Prüfung beim jeweiligen Anbieter und einem Hauszeugnis oder Zertifikat abschließen. Die Maßnahmen dauern in der Regel nicht länger als 12 Monate und können Theorie- und Praktikumsphasen umfassen.


Berufliche Weiterbildung im Berufsförderungswerk

Wenn aufgrund einer Behinderung umfassende Hilfen und besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben notwendig sind, können berufliche Weiterbildungsmaßnahmen in einer besonders auf die Bedürfnisse behinderter Menschen ausgerichteten Einrichtung, zum Beispiel einem Berufsförderungswerk, durchgeführt werden.

Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit können Sie über die Systematiksuche nach allen Bildungsangeboten suchen, die von beruflichen Reha-Einrichtungen angeboten werden.