Noch nicht richtig fit?
Sind Sie gesundheitlich noch nicht fit genug für eine Weiterbildung oder für eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme?
Dann können Sie sich zunächst einmal in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) qualifizieren lassen. Wenn sich Ihre gesundheitliche Verfassung verbessert, können Sie auch später mit Hilfe des 'Budgets für Ausbildung' oder des 'Budgets für Arbeit' auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zurückkehren.
Kommt für Sie eine Qualifizierung in der WfbM nicht in Frage? Vielleicht ist dann die Unterstützte Beschäftigung ein Weg für Sie, wieder in das Arbeitsleben zurückzufinden.
'Unterstützte Beschäftigung' ist der Sammelbegriff für die individuelle betriebliche Qualifizierung und die Einarbeitung und Begleitung in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes. Die Maßnahme ist eine Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Sie richtet sich an Personen, für die eine Berufsausbildung wegen der Art und Schwere ihrer Behinderung nicht in Frage kommt, bei denen aber mit besonderer Unterstützung eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gelingen kann.
Alternative zum allgemeinen Arbeitsmarkt
Falls bei Ihnen aus gesundheitlichen Gründen eine berufliche Wiedereingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt momentan noch nicht möglich ist, können Sie auch an einer Qualifizierungsmaßnahme im Eingangs- und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) teilnehmen.
Die Bildungsmaßnahme dauert maximal 27 Monate.
Während dieser Maßnahme stehen den behinderten Teilnehmerinnen und Teilnehmern soziale und begleitende Fachdienste zur Verfügung. Diese stellen die medizinische, pädagogische, psychologische und soziale Betreuung der Beschäftigten mit Behinderung sicher.
Werden Sie in die WfbM aufgenommen, durchlaufen Sie zunächst das Eingangsverfahren (Dauer: 3 Monate). Hier wird geschaut, ob die WfbM auch wirklich die richtige Einrichtung für Sie ist.
Anschließend kommen Sie in den Berufsbildungsbereich (BBB) - (Dauer: 24 Monate): hier erwerben Sie berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten. Sie lernen die unterschiedlichen Arbeitsfelder der WfbM kennen und werden regelmäßig zu Ihren Berufswünschen befragt. Die Qualifizierung im BBB findet je nach Konzept und Möglichkeiten der WfbM in einem oder mehreren Tätigkeitsbereichen der Werkstatt statt. Der BBB kann auch ganz oder teilweise auf ausgelagerten Berufsbildungsplätzen des allgemeinen Arbeitsmarktes absolviert werden.
Während der 24 Monate im Berufsbildungsbereich entscheidet sich in der Regel, ob Sie anschließend im Arbeitsbereich der WfbM eingesetzt werden, oder ob ein Außenarbeitsplatz oder eine Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt in Frage kommt.
Einige WfbM bieten im BBB und im Arbeitsbereich besondere Qualifizierungsmaßnahmen an.
Seit dem 1. Januar 2018 können Bildungs- und Beschäftigungsangebote der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) auch bei sogenannten 'anderen Leistungsanbietern' wahrgenommen werden.
Seit dem 1. Januar 2018 können Menschen mit Behinderungen, die einen Rechtsanspruch auf eine Beschäftigung im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben, auch das Budget für Arbeit nutzen. Mit dem 'Budget für Arbeit' soll der Übergang aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Voraussetzung für das Zustandekommen eines Budgets für Arbeit ist, dass den Menschen mit Behinderung von einer Arbeitgeberin beziehungsweise einem Arbeitgeber ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis angeboten wird.
Am 1. Januar 2020 wurde zusätzlich das Budget für Ausbildung eingeführt. Das 'Budget für Ausbildung' soll Menschen mit Behinderung eine reguläre Berufsausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen. Zielgruppe sind Personen, die voll erwerbsgemindert sind und Anspruch auf Leistungen im Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich einer WfbM oder bei einem anderen Leistungsanbieter haben.