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Zurück zum alten Job

Nicht immer muss der alte Beruf vollständig aufgegeben werden.

Dass einer Person gekündigt wird, weil sie krank wird, ist nicht die Regel. Wenn der erkrankten Person gekündigt wird, dann müssen alle Überbrückungsmöglichkeiten und alle Möglichkeiten auf eine andere Beschäftigung im Betrieb ausgeschlossen sein. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind nach SGB IX § 167 (Prävention) zum betrieblichen Eingliederungsmanagement verpflichtet. Das heißt: Wenn eine Mitarbeiterin beziehungsweise ein Mitarbeiter länger als sechs Wochen oder wiederholt krank ist, muss die Arbeitgeberin beziehungsweise der Arbeitgeber gemeinsam mit dem Personal- oder Betriebsrat und mit Zustimmung und Beteiligung der erkrankten Person versuchen, die Ursachen der Erkrankung zu beseitigen oder die erkrankte Person entsprechend ihrer gesundheitlichen Einschränkungen einzusetzen.

Hilfsmittel am Arbeitsplatz

Wieder Fuß fassen

Bei einer beruflichen Anpassungsqualifizierung erlernen Sie ihren alten Beruf nochmal neu. Sie kann auch dazu dienen, eine andere Tätigkeit - beispielsweise an einem anderen Arbeitsplatz - im erlernten Beruf auszuüben.